14. September 2018 | Seit dem 3. Januar 2018 ist in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen die Anlegergruppe anzugeben, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im Hinblick auf den Anlagehorizont des Anlegers und seine Fähigkeiten, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben könnten, zu tragen.
Mit Inkrafttreten von § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 VermAnlG i.d.F. des Gesetzes zur Ausübung von Optionen nach der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze am 14.07.2018 ist eine entsprechende Angabe auch in das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) aufzunehmen.
Das Auslegungsschreiben der BaFin konkretisiert die erforderlichen Angaben zur Anlegergruppe im Verkaufsprospekt und im VIB.
Marktteilnehmer hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Auslegungsschreiben bis zum 17. August 2018 abzugeben. Insoweit ist davon auszugehen, dass in Kürze die endgültige Fassung des Auslegungsschreibens veröffentlicht wird.
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