22. März 2018 | In der am 16. Februar 2018 veröffentlichten Auslegungshilfe erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf über 70 Seiten ihre Verwaltungsauffassung zur gesetzeskonformen Ausgestaltung von Vergütungsmodellen bei Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).
Die derzeitigen europarechtlichen und internationalen Vorgaben wurden in Deutschland im Wesentlichen durch die am 04. August 2017 in Kraft getretene Änderungen der Institutsvergütungsverordnung umgesetzt und machten auch Änderungen im KWG erforderlich, z.B. im Hinblick auf die Anforderungen an die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans.
Vom Anwendungsbereich der Verordnung werden sämtliche Institute gemäß §§ 1 Abs. 1b, 53 Abs. 1 KWG, die nicht aus dem Geltungsbereich von § 25a KWG ausgeschlossen sind, sowie deren Mitarbeiter, erfasst.
Die Auslegungshilfe berücksichtigt neben den nationalen gesetzlichen Regelungen, den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement, abweichenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnungen auch die europarechtlichen und internationale Vorgaben.
IHRE

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de

Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
WISSENS
Z WERTES
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

