13. August 2010 | Erneut hat die Bundesregierung den geplanten Beschluss des Gesetzentwurfs zur „Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ verschoben.
Grund ist ein Streit innerhalb der Koalition über die Einstufung geschlossener Fonds. Denkbar wäre sowohl eine Einordnung als Finanzinstrumente im Sinne des KWG als auch eine Regulierung nach dem Gewerberecht.
Für den freien Finanzvertrieb ist das Thema von außerordentlicher Bedeutung. Im Falle einer Unterwerfung unter das WpHG und KWG dürfen Vermittler geschlossene Fonds künftig nur noch dann vertreiben, wenn sie über eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut verfügen oder sich einem Haftungsdach anschließen und als gebundener Agent im Namen und Auftrag eines Finanzdienstleistungsinstituts tätig werden.
Diesem Vorhaben des Bundesfinanzministers möchte man jedoch im Bundeswirtschaftsministerium nicht folgen. Ein zeitnaher Beschluss ist nun erneut in weite Ferne gerückt, war auch eine Entscheidungsfindung zunächst für diesen Sommer geplant, so wird nun mit einem Kabinettsbeschluss nicht vor dem 1. Quartal 2011 gerechnet.
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