09. Juli 2009 | Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung beschlossen.
Zentrale Neuerung ist eine umfassende Dokumentationspflicht der Banken gegenüber Privatanlegern, so dass künftig Beratungsgespräche nachvollziehbar protokolliert werden müssen. Aus dem Protokoll, welches dem Kunden noch vor Vertragschluss zu übermitteln ist, müssen insbesondere seine Anlagewünsche und die daraufhin empfohlenen Produkte hervorgehen. Bei Unvollständigkeit oder Fehlern des Protokolls steht dem Kunden ein einwöchiges Rücktrittsrecht zu. Im Streitfall stellt das Protokoll ein probates Beweismittel dar.
Außerdem wird die noch bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung abgeschafft. Die Dreijahresfrist beginnt nicht wie bisher mit Vertragsschluss, sondern mit Kenntniserlangung vom Schaden. Die in Rede stehenden Ansprüche verjähren aber spätestens in zehn Jahren.
Schließlich wird das seit 1899 geltende Schuldverschreibungsgesetz grundlegend erneuert. Die Stellung des Gläubigers soll gestärkt und das Reglement insgesamt an internationale Standards angepasst werden.
Die Pflicht zur Beratungsdokumentation soll ab dem 1. Januar 2010 gelten. Ob und wann das Gesetz genau in Kraft tritt hängt im Wesentlichen von der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates ab.
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