Glossar
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:
Sperrfrist
Bezeichnet den Zeitraum, in dem sich die Altaktionäre verpflichten, nach dem Going Public keine Aktien aus ihren Beständen zu verkaufen. Die Lock-up-Periode wird in Europa sehr unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist eine Sperrfrist von sechs bis 18 Monaten üblich. Durch diese Sperrfrist sollen die Neuaktionäre vor Kurseinbrüchen nach dem Börsengang durch den Verkauf von großen Aktienpaketen der Altaktionäre geschützt werden. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist dürfen die Altaktionäre ihre Aktien an der Börse verkaufen.
- Sacheinlage
- Sachwertanleihe
- Sammelurkunde
- Sammelverwahrung
- Satzung
- Schuldverschreibung
- Selbstfinanzierung
- Senior Debt
- Share
- Shareholder
- Shareholder Value
- Societas Europaea (SE)
- Sperrfrist
- Squeeze out
- Stammaktie
- Stammeinlage
- Stammkapital
- Start up
- Stille Beteiligung
- Stimmrecht
- Stimmrechtsaktien
- Strukturierte Anleihen
- Stückaktie
- Stückelung
- Stückzins
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.