Glossar
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:
Societas Europaea (SE)
Die EU hat die Rechtsform der "Societas Europaea" (SE) im Oktober 2004 ins Leben gerufen, um europäischen Unternehmen einfachere Strukturen zu ermöglichen. Als Societas Europaea können sie EU-weit als rechtliche Einheit auftreten, anstatt wie bisher für jedes Land eine eigene Gesellschaft gründen zu müssen. Damit werden auch grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen leichter. Eine weitere Besonderheit der "Europa AG" ist die Flexibilität in der Unternehmensführung: Entweder kann die Leitung wie in Mitteleuropa üblich in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt sein. Oder das Unternehmen wird nach angelsächsischem Vorbild von einem einstufigen Board geleitet.
- Sacheinlage
- Sachwertanleihe
- Sammelurkunde
- Sammelverwahrung
- Satzung
- Schuldverschreibung
- Selbstfinanzierung
- Senior Debt
- Share
- Shareholder
- Shareholder Value
- Societas Europaea (SE)
- Sperrfrist
- Squeeze out
- Stammaktie
- Stammeinlage
- Stammkapital
- Start up
- Stille Beteiligung
- Stimmrecht
- Stimmrechtsaktien
- Strukturierte Anleihen
- Stückaktie
- Stückelung
- Stückzins
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.