Glossar
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Publizitätspflicht
Besondere Verpflichtung von Aktiengesellschaften zur regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung der Geschäfte eines Unternehmens, wenn es seine Aktien an der Börse handeln lassen will bzw. handelt. Art und Umfang dieser Publizitätspflicht sind je nach Börsensegment unterschiedlich. Wird dieser Verpflichtung durch das Unternehmen nicht nachgekommen, kann die Zulassung zum Handel zurückgezogen oder die Kursfeststellung ausgesetzt werden.
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