Glossar
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:
Nominalkapital
Nennkapital. Grundkapital eines Unternehmens. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird das Nominalkapital als Stammkapital bezeichnet. Bei einer Aktiengesellschaft heißt es hingegen Grundkapital. Es wird gemäß § 272 Absatz 1 HGB als "gezeichnetes Kapital" bezeichnet.
- Nachrangabrede
- Nachrangige Anleihe
- Nachschussverpflichtung
- Namensaktie
- Namensanleihe
- Namensschuldverschreibung
- Nennbetrag / Nennwert
- Nennwertaktie
- Nennwertlose Aktien
- Nettodividende
- Nettorendite
- Neue Aktie
- Nominalkapital
- Nominalwert
- Nominalzins
- Notierung
- Nullkuponanleihe
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.