Glossar

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Mündelsicher

Das von einem Vormund für sein Mündel verwaltete Kapitalvermögen muss nach §§ 1806 ff. BGB besonders sicher (mündelsicher) angelegt werden. Um eine Kapitalanlage als mündelsicher zu bezeichnen, muss sie vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu erklärt werden.


Management-Buy-In
Management-Buy-Out
Mantel
Mergers and Acquisitions (M&A)
Mezzanine-Kapital
MiFID
Mindestanlage/Mindestzeichnungssumme
Mischfonds
Mitarbeiterbeteiligung
Mittelverwendungskontrolle
Mündelsicher
Mündelsichere Papiere

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