Glossar
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Mündelsicher
Das von einem Vormund für sein Mündel verwaltete Kapitalvermögen muss nach §§ 1806 ff. BGB besonders sicher (mündelsicher) angelegt werden. Um eine Kapitalanlage als mündelsicher zu bezeichnen, muss sie vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu erklärt werden.
- Management-Buy-In
- Management-Buy-Out
- Mantel
- Mergers and Acquisitions (M&A)
- Mezzanine-Kapital
- MiFID
- Mindestanlage/Mindestzeichnungssumme
- Mischfonds
- Mitarbeiterbeteiligung
- Mittelverwendungskontrolle
- Mündelsicher
- Mündelsichere Papiere
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