Glossar

Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:


Mitarbeiterbeteiligung

Umfassender Begriff für alle materiellen und immateriellen Beteiligungsmodelle von Mitarbeitern an ihrem arbeitgebenden Unternehmen. Als materielle Form werden die Erfolgsbeteiligung und die Kapitalbeteiligung unterschieden. Bei der Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter entweder gemäß ihren Leistungen auf Basis der Produktion, des Absatzes oder von Produktivitätserhöhungen sowie Kostenersparnissen beteiligt. Bei der Kapitalbeteiligung beteiligen sich die Arbeitnehmer am Kapital des Unternehmens, entweder in Form des Eigenkapitals (Erwerb von Aktien oder GmbH-Anteilen), in Form des Fremdkapitals (Mitarbeiterdarlehen) oder in Form des Mezzanine-Kapitals (stille Beteiligungen, Genussrechte).


Management-Buy-In
Management-Buy-Out
Mantel
Mergers and Acquisitions (M&A)
Mezzanine-Kapital
MiFID
Mindestanlage/Mindestzeichnungssumme
Mischfonds
Mitarbeiterbeteiligung
Mittelverwendungskontrolle
Mündelsicher
Mündelsichere Papiere

So erreichen Sie uns direkt!

Kanzlei Gündel & Kollegen

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de

Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.gk-law.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden