Institutionelle-Investoren

Instititutionelle-Investoren

Institutionelles Beteiligungskapital stellt im Rahmen der Gesamtfinanzierungsstrategie eine interessante Ergänzung einer Kapitalmarktemission dar.

Anders als bei einer Kapitalmarktemission stammt das Beteiligungskapital hier nicht von privaten Anlegern, sondern von Banken, Beteiligungsgesellschaften, Private-Equity- und Mezzanine-Fonds. Dieses so genannte "institutionelle Private Equity" ist ein attraktiver Finanzierungsweg für Unternehmen mit guten Wachstumsaussichten und für etablierte mittelständische Unternehmen, die ein Expansionsvorhaben, einen Unternehmenskauf, eine Nachfolgelösung, einen Gesellschafterauskauf oder ein Spin-off finanzieren wollen.

Im angelsächsischen Raum finanzieren sich über ein Viertel der Unternehmen hauptsächlich über Private Equity. Auch in Deutschland hat institutionelles Private Equity vor dem Hintergrund der veränderten Kreditvergabepraxis der Banken und der Eigenkapitalbedarfs des Mittelstands stark an Bedeutung gewonnen. Für den kapitalsuchenden Unternehmer bzw. das kapitalsuchende Unternehmen ist eine Finanzierung über institutionelle Kapitalgeber ohne die Begleitung eines erfahrenen Marktteilnehmers jedoch mit "Fallstricken" verbunden.

Nicht jedes Unternehmen eignet sich für die Aufnahme von institutionellem Beteiligungskapital und die Auswahl des passenden Finanzierungspartners erfordert neben entsprechender Branchenkenntnis vor allem gute Kontakte. Inzwischen sind allein in Deutschland weit über 900 Beteiligungsgesellschaften und Fonds in diesem Bereich tätig, die sich in vielen Aspekten voneinander unterscheiden.

Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich:

  • wir prüfen bereits im Vorfeld die Machbarkeit und Vorteilhaftigkeit einer Finanzierung über einen institutionellen Finanzierungspartner
  • wir formulieren die Verhandlungsposition unseres Mandanten und nehmen Kontakt zu geeigneten Kapitalgebern auf
  • wir helfen unseren Mandanten bei der Verhandlung von interessengerechten Finanzierungskonditionen
  • wir prüfen abschließend das umfangreiche Vertragswerk, das Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die juristischen und steuerlichen Rahmenbedingungen regelt.

Die Beteiligung der Kapitalgeber erfolgt in der Regel in Form von eigenkapitalähnlichen Mezzanine-Instrumenten wie Genussrechten, stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen, seltener auch als Vollgesellschafter. Ein über die Wahrnehmung von Informationsrechten hinausgehender Einfluss auf die Geschäftsführung bzw. das operative Geschäft wird den Kapitalgebern regelmäßig nicht eingeräumt.

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Kanzlei Gündel & Kollegen

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0551-789669-0
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