Glossar
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Investmentgesetz
Seit dem 01.01.2004 ist das Investmentmodernisierungsgesetz in Deutschland gültig und stellt die gesetzliche Grundlage für Investmentfonds dar. Es besteht aus dem Investmentgesetz (InvG) und dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Durch das Investmentmodernisierungsgesetz werden das frühere Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KaGG) und das AuslandInvestment-Gesetz (AuslInvestmG) zusammengefasst. Hauptziele sind der Anlegerschutz und die Stärkung des Finanzstandortes Deutschland. Es regelt z.B. die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die Anlagebestimmungen und –grenzen, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Prüfungs- und Publizitätsvorschriften etc.
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