Glossar
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:
Grundkapital
In einer Geldsumme ausgedrücktes satzungsmäßiges Mindestkapital der Aktiengesellschaft. Die Einlagen auf das Grundkapital dürfen von der Gesellschaft weder verzinst noch an die Aktionäre zurückgezahlt werden. Es muss mindestens Euro 50.000,- betragen.
- Garantiefonds
- Geldmarktfonds
- Gemischter Fonds (Mischfonds)
- Genehmigtes Kapital
- Genussrecht
- Genussschein
- Geregelter Markt
- Geschäftsjahr
- Geschäftswert
- Geschlossene Fonds
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschafterversammlung
- Gesellschaftsvertrag
- Gewinn
- Gewinnabführungsvertrag
- Gewinnanteilsschein
- Gewinnausschüttung
- Gewinnbeteiligung
- Gewinnrücklagen
- Gewinnschuldverschreibung
- Gezeichnetes Kapital
- Girosammelverwahrung
- Globalurkunde
- Going Public
- Greenshoe
- Grundkapital
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.