Glossar
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:
Girosammelverwahrung
Preiswerte, einfache und sichere Art, Wertpapiere aufzubewahren. Kauf und Verkauf finden nur buchmäßig statt, ohne dass die Wertpapiere tatsächlich ausgehändigt werden. Vorteil für den Anleger ist neben dem Schutz vor Diebstahl, dass die Einlösung der Dividendenscheine sowie der Erneuerungsscheine von der Wertpapiersammelbank übernommen wird. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung (Streifbanddepot) hat der Kunde bei der Sammelverwahrung kein Eigentumsrecht an den von ihm abgelieferten Papieren. Er wird vielmehr zum Miteigentümer nach Bruchteilen am Sammelbestand der betreffenden Gattung.
- Garantiefonds
- Geldmarktfonds
- Gemischter Fonds (Mischfonds)
- Genehmigtes Kapital
- Genussrecht
- Genussschein
- Geregelter Markt
- Geschäftsjahr
- Geschäftswert
- Geschlossene Fonds
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschafterversammlung
- Gesellschaftsvertrag
- Gewinn
- Gewinnabführungsvertrag
- Gewinnanteilsschein
- Gewinnausschüttung
- Gewinnbeteiligung
- Gewinnrücklagen
- Gewinnschuldverschreibung
- Gezeichnetes Kapital
- Girosammelverwahrung
- Globalurkunde
- Going Public
- Greenshoe
- Grundkapital
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.