Glossar
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Genehmigtes Kapital
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Es darf die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten und dient einer kurzfristig notwendigen Finanzierung. Dabei ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand in einem bestimmten Zeitraum das Grundkapital der Gesellschaft um einen bestimmten Betrag zu erhöhen. Die Ermächtigung darf nur durch die Satzung oder Satzungsänderung auf die Dauer von fünf Jahren erteilt werden. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.
- Garantiefonds
- Geldmarktfonds
- Gemischter Fonds (Mischfonds)
- Genehmigtes Kapital
- Genussrecht
- Genussschein
- Geregelter Markt
- Geschäftsjahr
- Geschäftswert
- Geschlossene Fonds
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschafterversammlung
- Gesellschaftsvertrag
- Gewinn
- Gewinnabführungsvertrag
- Gewinnanteilsschein
- Gewinnausschüttung
- Gewinnbeteiligung
- Gewinnrücklagen
- Gewinnschuldverschreibung
- Gezeichnetes Kapital
- Girosammelverwahrung
- Globalurkunde
- Going Public
- Greenshoe
- Grundkapital
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