Glossar
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Endschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Die Organisation soll besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften bieten. Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90 Prozent der Forderungen aus Wertpapiergeschäften oder maximal 20.000 Euro. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Alle in Deutschland zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind grundsätzlich der Entschädigungseinrichtung zugeordnet.
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- Endschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
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