Glossar

Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Börsenprospekt

Bevor ein Wertpapier an der Börse zugelassen wird, muss das Unternehmen einen Börsenprospekt veröffentlichen, der alle wichtigen Informationen für die Beurteilung des Wertpapiers beinhaltet. Dazu gehören insbesondere Angaben über die Geschäftsfelder des Unternehmens, die Unternehmensentwicklung, die letzte Bilanz, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates oder die erwartete Geschäftsentwicklung. Sollten im Börsenprospekt falsche Angaben gemacht worden sein, so kann ein geschädigter Anleger hieraus Schadensersatz im Anspruchsfall geltend machen. Der Prospekt muss in bestimmten Zeitungen (Börsenpflichtblättern) bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z