Glossar
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Börsenaufsicht
Der Betrieb von Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften unterliegen in den meisten Ländern einer staatlichen Börsenaufsicht. Sie wird durch eine Börsenaufsichtsbehörde durchgeführt. Die Börsenaufsicht wird in Deutschland von den Landesregierungen ausgeführt. Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde überwacht den Wertpapierhandel und alle damit verbunden steuerrechtlichen Belange. Der Wertpapierhandel wird auf Bundesebene von der BaFin geregelt und kontrolliert.
- BaFin
- Bank
- Bankenaufsicht
- Bankenkonsortium
- Bankgeschäft
- Bardividende
- Bargründung
- Basel II
- Basisdividende
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Bedingtes Kapital
- Beherrschungsvertrag
- Beirat
- Belegschaftsaktie
- Berichtigungsaktie
- Bestätigungsvermerk
- Beteiligung
- Beteiligungserträge
- Beteiligungsfinanzierung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Bezugsaktien
- Bezugsangebot
- Bezugsfrist
- Bezugsrecht
- Bezugsverhältnis
- Blind-Pool
- Bond
- Bond Warrant
- Bonität
- Bookbuilding-Verfahren
- Börse
- Börsenaufsicht
- Börsengang
- Börsennotiertes Unternehmen
- Börsennotierung
- Börsenplatz
- Börsenprospekt
- Börsenzulassung
- Branchen-Fonds
- Break-Even-Point
- Bruttodividende
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Business-Angel
- Business-Plan
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