Glossar
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Wortes:
Bezugsrecht
Bei Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft haben die bisherigen Aktionäre einen Anspruch auf den Bezug der "jungen" Aktien, die den Aktionären entsprechend ihrer Anteile an dem bisherigen Grundkapital anzubieten sind.
- BaFin
- Bank
- Bankenaufsicht
- Bankenkonsortium
- Bankgeschäft
- Bardividende
- Bargründung
- Basel II
- Basisdividende
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Bedingtes Kapital
- Beherrschungsvertrag
- Beirat
- Belegschaftsaktie
- Berichtigungsaktie
- Bestätigungsvermerk
- Beteiligung
- Beteiligungserträge
- Beteiligungsfinanzierung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Bezugsaktien
- Bezugsangebot
- Bezugsfrist
- Bezugsrecht
- Bezugsverhältnis
- Blind-Pool
- Bond
- Bond Warrant
- Bonität
- Bookbuilding-Verfahren
- Börse
- Börsenaufsicht
- Börsengang
- Börsennotiertes Unternehmen
- Börsennotierung
- Börsenplatz
- Börsenprospekt
- Börsenzulassung
- Branchen-Fonds
- Break-Even-Point
- Bruttodividende
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Business-Angel
- Business-Plan
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.