Glossar
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Bestätigungsvermerk
Ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin wird die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden Rechungslegungsvorschriften beurteilt. Es wird nur beurteilt, ob die Lage des Unternehmens korrekt abgebildet wurde. Eine Beurteilung der wirtschaftlichen Lage erfolgt grundsätzlich nicht. Die Erteilung des Bestätigungsvermerkes darf erst nach vollständigem Abschluss der materiellen Prüfung erfolgen.
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