Glossar
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Bankenaufsicht
Staatliche Überwachung der Kreditinstitute. Umfasst die Beaufsichtigung von Bankgeschäften und sonstiger Finanzdienstleistungen, insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen zur Aufnahme von Bankgeschäften. In Deutschland werden diese Aufgaben von der BaFin nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes (KWG) wahrgenommen.
Ziele sind der Schutz von Gläubigern der Kreditinstitute vor Verlusten, die Gewährleistung der Ordnung und Funktionsfähigkeit des Kreditwesens sowie die Vermeidung gesamtwirtschaftlicher Gefahren, die von Bankschwierigkeiten und -Insolvenzen ausgehen.
- BaFin
- Bank
- Bankenaufsicht
- Bankenkonsortium
- Bankgeschäft
- Bardividende
- Bargründung
- Basel II
- Basisdividende
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Bedingtes Kapital
- Beherrschungsvertrag
- Beirat
- Belegschaftsaktie
- Berichtigungsaktie
- Bestätigungsvermerk
- Beteiligung
- Beteiligungserträge
- Beteiligungsfinanzierung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Bezugsaktien
- Bezugsangebot
- Bezugsfrist
- Bezugsrecht
- Bezugsverhältnis
- Blind-Pool
- Bond
- Bond Warrant
- Bonität
- Bookbuilding-Verfahren
- Börse
- Börsenaufsicht
- Börsengang
- Börsennotiertes Unternehmen
- Börsennotierung
- Börsenplatz
- Börsenprospekt
- Börsenzulassung
- Branchen-Fonds
- Break-Even-Point
- Bruttodividende
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Business-Angel
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