Glossar
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Amtlicher Markt
Ist die höchste Kategorie der verschiedenen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels. Daher bestehen strenge Zulassungsvoraussetzungen, wie die Veröffentlichung eines Zulassungsprospektes, mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung für mindestens drei Jahre. Es müssen mindestens 10.000 Aktien ausgegeben werden und die Streuung der Aktien des Unternehmens im Publikum muss mindestens zu 25 % erfolgen. Die im amtlichen Handel notierten Unternehmen haben sich verpflichtet, jährlich ihre Bilanz zu veröffentlichen und darüber hinaus Zwischenberichte zu erstatten.
- Abgangsentschädigung
- Abgeld
- Abschlagsdividende
- Abschlussprüfer
- Abschlussvermittlung
- Abzinsungspapier
- Act. / 360
- Act. / Act.
- Ad hoc-Meldungen
- Agio
- Aktie
- Aktienanzahl
- Aktienbuch
- Aktienfonds
- Aktiengattungen
- Aktiengesellschaft (AG)
- Aktienkapital
- Aktienoption
- Aktionär
- Altaktionär
- Amortisation
- Amtliche Notierung
- Amtlicher Handel
- Amtlicher Markt
- Anlageberatung
- Anlagedauer
- Anlagenvermittlung
- Anleger
- Anleihe
- Anleihebedingungen
- Asset
- Asset Backet Finanzierung
- Asset-Klassen
- Atypisch stille Beteiligung
- Aufgelaufene Dividende
- Aufgeld
- Aufgezinste Anleihen
- Aufsichtsrat
- Außenfinanzierung
- Außerbörslicher Handel
- Ausgabeaufschlag
- Ausgabekurs
- Ausgewogene Anlagestrategie
- Ausschüttende Fonds
- Ausschüttung
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