Glossar
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Amtliche Notierung
Kursnotierung der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere. Wertpapiere müssen für die Zulassung zum amtlichen Handel bestimmte Kriterien erfüllen, wie die Veröffentlichung eines Börsenprospektes oder die regelmäßige Veröffentlichung der Bilanz. Die Festsetzung des Kurses erfolgt während der Handelszeit durch Kursmakler und wird im amtlichen Kursblatt der Börse bzw. auch in der Tagespresse oder anderen Medien veröffentlicht.
- Abgangsentschädigung
- Abgeld
- Abschlagsdividende
- Abschlussprüfer
- Abschlussvermittlung
- Abzinsungspapier
- Act. / 360
- Act. / Act.
- Ad hoc-Meldungen
- Agio
- Aktie
- Aktienanzahl
- Aktienbuch
- Aktienfonds
- Aktiengattungen
- Aktiengesellschaft (AG)
- Aktienkapital
- Aktienoption
- Aktionär
- Altaktionär
- Amortisation
- Amtliche Notierung
- Amtlicher Handel
- Amtlicher Markt
- Anlageberatung
- Anlagedauer
- Anlagenvermittlung
- Anleger
- Anleihe
- Anleihebedingungen
- Asset
- Asset Backet Finanzierung
- Asset-Klassen
- Atypisch stille Beteiligung
- Aufgelaufene Dividende
- Aufgeld
- Aufgezinste Anleihen
- Aufsichtsrat
- Außenfinanzierung
- Außerbörslicher Handel
- Ausgabeaufschlag
- Ausgabekurs
- Ausgewogene Anlagestrategie
- Ausschüttende Fonds
- Ausschüttung
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