13. Dezember 2007 | Seit dem 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“.
Danach müssen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs noch bis zum 31. Dezember 2007, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisch offen zu legen. Ab Januar 2008 müssen diese Unternehmen bei Verstößen mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen, das allerdings durch Einreichen der Unterlagen binnen sechs Wochen abgewendet werden kann.
Um den Umstieg zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz nun eine Telefon-Hotline unter
01805 615 003
geschaltet, bei der sich Unternehmen zu Fragen rund um das Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen informieren können.
Zu Informationszwecken können sich alle Interessierten komfortabel, schnell und kostenlos vom Computer aus einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft verschaffen. Die Daten können im Word-, RTF-, Excel-, PDF- oder einem XML-Format beim elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de eingereicht werden. Der Preis für die Veröffentlichung hängt vom gelieferten Datenformat ab, er ist aber zum Teil deutlich niedriger als bislang. Die Papierform, welche in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2009 noch angenommen wird, verursacht die höchsten Kosten für das Unternehmen. Für die Führung des Unternehmensregisters zahlen kleine Kapitalgesellschaften jährlich eine Gebühr von fünf Euro, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zehn Euro.
IHRE

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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mg@gk-law.de

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