21. Januar 2008 | Nachdem Bundestag und Bundesrat der geplanten Änderung des Investmentgesetzes zugestimmt haben, wurden diese zum Jahreswechsel verkündet.
Damit ergeben sich weitreichende Änderungen für die rechtliche Behandlung von Investmentfonds. Bei den Änderungen handelt es sich weitestgehend um die Umsetzung der sogenannten OGAW-Richtlinie der Europäischen Union, durch die das grenzüberschreitende Investmentgeschäft erleichtert werden soll. Im Rahmen des „europäischen Passes“ ist es Kapitalanlagegesellschaften damit möglich, ihre Produkte mit geringem Genehmigungsaufwand auch im europäischen Ausland anzubieten. Darüberhinaus wurden vereinzelt strengere Vorschriften zu Gunsten des Anlegerschutzes geschaffen – als Reaktion auf die Unregelmäßigkeiten in einigen Immobilienfonds, die Anfang des Jahres 2007 zur zeitweisen Schließung dreier Fonds geführt hatten. Dennoch bedeutet der größte Teil des neuen Regelwerks für die Investmentbranche Erleichterungen sowohl im Genehmigungsverfahren – beispielsweise durch eine beschleunigte Bearbeitung von Genehmigungsanträgen durch die BaFin, die künftig nur noch vier Wochen in Anspruch nehmen soll – als auch eine Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten – insbesondere für Immobilienfonds, die sowohl durch neue Anlagekategorien als auch durch Wegfall einiger Anlageverbote nun weitere Spielräume haben.
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