01. Februar 2008 | Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die Reform des Erbrechts beschlossen. Sie betrifft auch den Generationswechsel in Unternehmen:
Künftig soll durch erweiterte Stundungsregelungen zum Pflichtteilsanspruch der Übergang von Unternehmen an die nächste Generation erleichtert werden. In vielen Fällen waren Unternehmenserben bisher gezwungen gewesen, das gerade geerbte Unternehmen zu verkaufen, um den Pflichtteilsanspruch anderer Erben zu befriedigen, insbesondere dann, wenn das vererbte Unternehmen den Großteil des übergegangenen Vermögens ausmachte.
Dies soll nach der Neuregelung künftig nicht mehr erforderlich sein: Nach dem Kabinettsentwurf kann der Unternehmenserbe die Stundung des Pflichtteilsanspruchs verlangen, wenn dessen sofortige Erfüllung eine „unbillige Härte“ darstellen würde.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Parlaments und der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, bevor es verkündet werden kann. Ein genauer Zeitpunkt für das Wirksamwerden steht noch nicht fest.
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