08. Oktober 2008 | Die EU-Kommission hat heute für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher beschlossen.
Danach sollen unter anderem vier bereits geltende Richtlinien im Bereich der Verbraucherschutzes überarbeitet und in einem Dossier zusammengeführt (sog. „Haustürwiderrufsrichtlinie“ 85/577/EWG, sog. „Klauselrichtlinie“ 93/13/EWG, sog. „Fernabsatzrichtlinie“ 97/77/EG und sog. „Verbrauchsgüterkaufrichtlinie“ 1999/44/EG)
Die wichtigste Änderung hat auch Auswirkungen auf das Angebot von Finanzdienstleistungen: Bisher hat der Verbraucher bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Nach dem Richtlinienvorschlag soll das Widerrufsrecht zwingend nach drei Monaten erlöschen, sobald der Unternehmer seine vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, z. B. die bestellte Ware ordnungsgemäß geliefert wurde.
Ob die Vorschläge nach ihrem Weg durch EU-Parlament und Rat noch an Gestaltungskraft verlieren werden, ist unsicher – Bundesjustizministerin Zypries hat bereits angekündigt, auf eine Abschwächung der Vorschläge hinzuwirken.
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