Kabinett beschließt Entwurf des Zahlungsdienste- aufsichtsgesetzes

 

 

 

06. November 2008 | Das Kabinett hat den Entwurf eines Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes beschlossen.

Es dient der Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie und damit der europaweiten Harmonisierung der Aufsicht über Zahlungsdienste. Kern des geplanten Gesetzes ist Unterstellung der Zahlungsinstitute unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie erteilt künftig die europaweit gültige Erlaubnis für die Erbringung von Zahlungsdiensten. Die Erlaubnis zur der BaFin wird abhängig sein vom Bestehen angemessener Eigenmittel und der Einhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen.

Auch Umlagefinanzierung wird ausgedehnt

Neben den aufsichtsrechtlichen Regelungen umfasst der Gesetzentwurf auch Änderungen der Umlagefinanzierung der BaFin: Die wird von den Instituten finanziert, die sie kontrolliert. Die Umsetzung der zivilrechtlichen Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie wurde dagegen noch nicht eingearbeitet, sie wird in einem eigenen Gesetzentwurf folgen. Geplanter Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 31.10.2009.

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