Bundesregierung setzt EU-Ratingverordnung um

     

     

     

    19. Januar 2010 | Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilte, hat das Kabinett am 13.01.2010 ein Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung verabschiedet.

    Ratingagenturen müssen sich künftig registrieren lassen und bestimmte Informationspflichten erfüllen. Auch dürfen Ratingagenturen keine Beratungsleistungen für Unternehmen erbringen, die sie bewerten. Zuständigkeit für die Aufsicht in Deutschland ist zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ab 2011 dann die neue Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Das Gesetz soll spätestens bis zum 7.6.2010 in Kraft treten.

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