18. Februar 2010 | Am 11.02.2010 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein neues Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht.
Mit diesem Auslegungsschreiben konkretisiert die BaFin die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes.
Die neuen Regelungen sollen zum Verbraucherschutz beitragen. Sie schreiben etwa vor, dass bei werbemäßiger Hervorhebung von Vorteilen und Chancen eines Produktes ebenso auf die bestehenden Risiken hingewiesen werden muss. Da die Neuerungen in der Werbung vieler Anbieter bisher nicht genügend berücksichtigt wurden, sah sich die BaFin zur Veröffentlichung des Rundschreibens veranlasst. Die Vorschriften gelten grundsätzlich für sämtliche Informationen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Kunden zugänglich machen, unabhängig davon, ob sie werblicher Art sind oder nicht.
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