25. März 2010 | Die bisher geltende Umsatzsteuerfreiheit der Vermittlung von Kapitalanlagen und Versicherungen soll nach Plänen der EU-Kommission abgeschafft werden.
Eine entsprechende Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie müsste auch in deutsches Recht umgesetzt werden.
Betroffen wären alle Vermittler, die keine Abschlussvollmacht für die von ihnen vermittelten Produkte haben, sei es vom Produktgeber oder von ihren Kunden. Die geplante Steuerpflicht – die auch Inkassodienstleistungen und Schadenregulierung betrifft – gilt hingegen nicht für Vermittler mit Abschlussvollmacht.
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