14. Juli 2010 | Das Bundeskabinett hat soeben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen.
Es soll einzelne Umwandlungsvorgänge erleichtern und so zugleich die Vorgaben einer Richtlinie des EU-Ministerrates aus dem Juli 2009 erfüllen.
Kernpunkte der Neuregelung sind Erleichterungen bei der Vorbereitung der für Umwandlungen von Aktiengesellschaften erforderlichen Hauptversammlungen sowie eine Modifizierung des aktienrechtlichen „Squeeze-outs“ (Ausschluss von Minderheitsaktionären), der nun mit geringeren Hürden durchzuführen ist. Auch an den Verzicht auf die Hauptversammlung bei Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft sollen geringere Voraussetzungen geknüpft werden.
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