20. März 2013 | In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Plausibilitätsprüfung präzisiert.
Demnach führt eine unterlassene oder nicht mit üblichem kritischem Sachverstand durchgeführte Plausibilitätsprüfung nur bei einem ex ante erkennbaren Risiko zu einer Haftung des Anlageberaters.
Die aus einem Anlageberatungsvertrag folgende Pflicht zur objektgerechten Beratung beziehe sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken des Anlageobjekts, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Ein Anlageberater sei deshalb verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischem Sachverstand zu prüfen. Anderenfalls müsse er den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinweisen.
Eine unterlassene Prüfung könne allerdings nur dann zu einer Haftung führen, wenn bei Durchführung der Prüfung entweder ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Anlage nicht anleger- oder objektgerecht ist.
Im Hinblick auf Prospektfehler bedeutet dies: Damit ist nicht automatisch eine Haftung des Anlageberaters verbunden. Maßgeblich ist, ob aus ex-ante-Sicht aufklärungspflichtige Umstände erkennbar gewesen sind.
BGH, Urteil vom 15. November 2012, Az. III ZR 55/12 (OLG Bamberg)
IHRE

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de

Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
WISSENS
Z WERTES
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

