04. Juni 2013 | Ein neues „Kapitalanlagen-Gesetzbuch“ (KAGB) ersetzt das bisherige Investmentgesetz und enthält Vorgaben für
Ein neues „Kapitalanlagen-Gesetzbuch“ (KAGB) ersetzt das bisherige Investmentgesetz und enthält Vorgaben für eine Ausweitung der Aufsicht über Fondsmanager, Investmentprodukte und deren Vertrieb.
Verwalter alternativer Investmentfonds benötigen künftig eine Zulassung nach KAGB und unterstehen einer kontinuierlichen Aufsicht. Für sie gelten Sachkunde-, Erfahrungs- und Zuverlässigkeitsanforderungen sowie Berichtspflichten gegenüber der BaFin. Geschlossene Fonds und andere Beteiligungsmodelle werden ebenfalls der Finanzmarktaufsicht durch die BaFin unterstellt. Künftig dürfen diese grundsätzlich nur von regulierten Verwaltern nach Genehmigung des Angebotes vertrieben werden.
Das Gesetz soll vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung im Bundesrat am 22. Juli 2013 in Kraft treten. Im Unterschied zu früheren Entwürfen wurden in der nun beschlossenen Fassung Genossenschaftsfonds mit einem Investitionsvolumen von weniger als 100 Millionen Euro teilweise von Regulierungsvorschriften befreit, was vor allem einschlägig für Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien sein dürfte. Auch wurden die Übergangsvorschriften im Sinne derzeitiger Anbieter von geschlossenen Fonds teilweise geändert.
Über die einzelnen Regelungen des KAGB berichten wir in Kürze in einer neuen Ausgabe von inPuncto.
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