Anforderungen an externe Bewerter für Immobilien in offenen und geschlossenen Investmentvermögen:

 

 

07. Oktober 2015 | Die BaFin hat Anfang September 2015 ein neues Rundschreiben veröffentlicht.

BaFin konkretisiert Anforderungen an Bewerter für Investmentfonds

Anfang September 2015 hat die BaFin nach Abstimmung mit den Interessenverbänden ein Rundschreiben veröffentlicht. Gegenstand des Rundschreibens sind die Anforderungen an die Bestellung sog. externer Bewerter für Immobilien in offenen und geschlossenen Investmentvermögen. Die BaFin betonte, dass die neuen Grundsätze auf die Bestellung externer Bewerter für andere Vermögensgegenstände (z.B. Luftfahrzeuge, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energie und Schiffe) entsprechend Anwendung finden.

Ziel ist es, Marktteilnehmern den Nachweis der Voraussetzungen nach § 216 Absatz 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu erleichtern. In dem Rundschreiben werden die Anforderungen an die von Gesetzes wegen nachzuweisenden Anforderungen an Bewerter, insbesondere die Anforderungen an eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, die Bewertungsverfahren und die fachliche Eignung näher beschrieben.

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