Anlagebedingungen für Publikums-AIF:

 

 

15. August 2016 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht hat Muster-Anlagebedingungen für geschlossene inländische Publikums-AIF veröffentlicht.

BaFin veröffentlicht Musteranlagebedingungen für geschlossene inländische Publikums-AIF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft vor der Geneh-migung von Anlagebedingungen geschlossener inländischer Publikums-AIF stets, ob die aufsichtsrechtlichen Mindestangaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingehalten worden sind.

Am 18. Juli 2016 hat die BaFin Musterbausteine für Anlagebedingungen Geschlossener Publikums-Investmentkommanditgesellschaften veröffentlicht. Anzuwenden sind diese Vorgaben bei geschlossenen inländische Publikums-AIF, die ab dem 18. März 2016 aufgelegt werden Dem war eine Abstimmung mit den Interessenverbänden bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. und BVI Bundesverband In-vestment und Asset Management e.V. vorangegangen.

Das Muster berücksichtigt die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen des KAGB nach dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz und soll Maßstäbe im Hinblick auf Transparenz und Angemessenheit der Regelungen setzen. Die Musterformulierungen sind unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Die BaFin nimmt im Rahmen des Genehmigungsver-fahrens keine zivilrechtliche Würdigung der einzelnen Kauseln vor. Der privatautonome Gestaltungsspielraum soll der Aufsichtsbehörde zufolge unverändert bei der Kapital-verwaltungsgesellschaft bestehen. Denn eine wortlautgetreue und vollständige Über-nahme der Musterformulierungen wird gerade nicht verlangt.

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