28. Oktober 2016 | Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedet neuen Prüfungsstandard für Verkaufsprospekte.
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedet Prüfstandard IDW S4
Die Neu-Fassung des IDW-Standards hat drei Jahre gedauert und gilt nur für die Prüfung von Prospekten alternativer Investmentfonds (AIF) – nicht mehr für Verkaufsprospekte nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Die WP-Prüfung beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, also auf den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufs (BaFin) im Rahmen des Vertriebsanzeige genehmigten Prospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI). Werbeunterlagen werden von dem neuen IDW S4 ausdrücklich nicht erfasst.
Geprüft wird die „Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und die Klarheit (Eindeutigkeit)“ der dargestellten Informationen. Hinsichtlich der erforderlichen Prospektinhalte werden keine Vorgaben über die von der BaFin geprüften Mindestangaben hinaus gemacht.
Nicht zum Auftragsumfang gehört eine Prüfung der (inhaltlichen) Vollständigkeit. Damit wird weiterhin jede Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) selbst entscheiden müssen, welche Informationen sie über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrahmen hinaus in den Prospekt aufnimmt.
Das Gutachten richtet sich nicht an Anleger, sondern darf nur an „gewerblich tätige Geschäftspartner“ weitergegeben werden. Voraussetzung ist, dass der Empfänger gegenüber dem Prüfer einen „vollständigen Haftungssauschluss“ erklärt.
Tatsächlich ist die Bedeutung des neuen IDW S4 fraglich. Denn die Gutachten werden heute vielfach durch individuell beauftragte „Legal-“ und „Tax-Opinions“ ersetzt.
IHRE

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