Sachkundenachweis für Immobilien-Makler und Wohnungseigentumsverwalter:

 

 

17. November 2016 | Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Stellung genommen.

Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter

Am 14. Oktober 2016 hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Stellung genommen.

Wesentliche Inhalte der Stellungnahme:

  • Für Mitarbeiter eines Immobilienmaklers oder Wohnungseigentumverwalters wird kein Sachkundenachweis gefordert, ihre erforderliche Qualifikation ist aber sicher zu stellen.
  • Im Zusammenhang mit einer sog. „Alte-Hasen-Regelung“ soll auch die unselbständige Tätigkeit berücksichtigt werden.
  • Die Übergangsfristen bis zur Geltung der Neuregelungen sollen auf mindestens zwölf Monate verlängert werden, um zu gewährleisten, dass Gewerbetreibende ausreichend Zeit haben, Anträge zu stellen, erforderliche Unterlagen vorzulegen und die Sachkundeprüfung abzulegen.
  • In den Anwendungsbereich der Berufszulassungsregelung fallen Immobilienmakler und Wohnungseigentums-Verwalter – sie benötigen demnach eine Erlaubnis. Mietverwalter fallen weiterhin nicht in den Anwendungsbereich.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen kann.

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