21. Februar 2017 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Mitte Januar 2017 den Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Die Neufassung soll voraussichtlich im Februar erlassen werden und am 01. März 2017 in Kraft treten.
Vergütung von Institutsmitarbeitern: BaFin veröffentlicht überarbeiteten Entwurf für Vergütungsordnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Mitte Januar 2017 den Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Die Neufassung soll voraussichtlich im Februar erlassen werden und am 01. März 2017 in Kraft treten.
Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Verordnung für alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Es gelten jedoch Bereichsausnahmen für bestimmte Gruppen von Instituten. So müssen wie bisher Nicht-CRR-Institute, wie z.B. Finanzdienstleistungsinstitute und Institute, die das Leasing und das Factoring betreiben, keine Risikoträger identifizieren und damit nur die Allgemeinen Anforderungen an Vergütungssysteme und an die gruppenweite Regelung der Vergütung beachten.
Wesentliche Schwerpunkte der Neuregelung sind eine deutliche Abgrenzung der Vergütungsarten (fix oder variabel) sowie eine größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung. Weitere Neuerungen sind die Spezifizierung der Risikoadjustierung nebst nunmehr vorgeschriebener Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen und die gruppenweite Vergütungsstrategie einschließlich Gruppen-Risikoträgern.
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