07. April 2017 | Die Europäische Kommission hat am 8. März 2017 neue Level-2-Maßnahmen zur Verordnung über verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products – PRIIPs) vorgelegt.
Nachdem im vergangenen Jahr das EU-Parlament die von der Kommission erlassenen Regulativen Technischen Standards (RTS) mit großer Mehrheit abgelehnt hatte, konnten sich die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) Ende 2016 auch nicht auf einen EU-Kommissions-Vorschlag zur Verbesserung der RTS einigen (wir berichteten – GK-law.de- Aktuell, Ausgabe November 2016). Der nun vorgelegte Vorschlag für Level-2- Maßnahmen soll an die Stelle der RTS treten.
Wichtig in Sachen PRIIPs für geschlossene Alternative Investmentfonds ist die Einführung eines vierten Performance-Szenarios (Stress-Szenario) und die Klarstellung, dass der Warnhinweis bei komplexen Produkten im Sinne der MiFID zur Anwendung kommt. Immer noch ungeklärt ist die Frage Erfassung von Altfonds, deren Anteile noch auf dem Zweitmarkt angeboten werden. Auch existiert noch keine offizielle Verlautbarung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ob künftig Vermögensanlagen in den Anwendungsbereich fallen.
Erheben Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union binnen drei Monaten keine Einwände gegen die Verordnung, tritt die neue Level-2-Verordnung nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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