Prüfungsberichte: Konsultation zur Änderung der Verordnung

 

 

31. August 2017 | Die BaFin hat eine Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 04. September 2017 entgegen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU- Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurden die bestehenden geldwäscherechtlichen Pflichten für die nach § 2 des Geldwäschegesetzes Verpflichteten, u.a. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, umfassend überarbeitet und den vorgenannten europäischen Vorgaben angepasst. Diese machen entsprechende Änderungen der Vorschriften der Prüfungsberichtsverordnung zu Inhalt, Umfang und Darstellung in Bezug auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlich. Die Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Anpassung der Anlage 5 sowie auf die Nachvollziehbarkeit der Risikosituation des geprüften Instituts. Zugleich dient die Änderungsverordnung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen in diesem Bereich.

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

Irena Behnke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Jan Barufke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

BLOG
BEITRÄGE

BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA

10.06.2026

REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
23.04.2026

Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter

WEITERE
PUBLIKATIONEN

10.06.2026

REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
23.04.2026

Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter

WISSENS
Z WERTES

10.06.2026

REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
23.04.2026

Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter