05. Dezember 2018 | Anfang November 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium den lang erwarteten Entwurf einer novellierten Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) vorgelegt.
Der Entwurf setzt die Vorgaben der MiFID II-Richtlinie für freie Vermittler um. Bis zum 22. November hatten Branchenteilnehmer und Verbände Zeit Stellung zu nehmen. Die Neuregelungen sollen unmittelbar nach Verabschiedung ohne Übergangsfrist in Kraft treten.
Umstritten ist vor allem die geplante Aufzeichnungspflicht für Telefonate und jegliche elektronische Kommunikation im Zusammenhang mit der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit.
Vermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO sollen künftig nur an Zielmarktkunden vertreiben dürfen. Im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Aufschlüsselung von Kosten sieht der Entwurf erhöhte Pflichten vor.
Entwarnung gibt es voraussichtlich in Sachen Provisionen: Vermittler sollen auch künftig Provisionen vereinnahmen dürfen. Die Vergütung soll allerdings einem Handeln im bestmöglichen Kundeninteresse nicht entgegenstehen.
In Kürze erhalten Sie inPuncto. Ausgabe 02/2018 mit einem detaillierten Überblick über die FinVermV-Novellierung.
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