21. Februar 2019 | Die BaFin hat am 11. Dezember letzten Jahres ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise für das Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht.
Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehen, insbesondere also Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten. Sie folgen dabei einem risikobasierten Ansatz. Erläutert werden insbesondere auch gesetzliche Neuerungen, wie z.B. das Konzept des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten. Darüber hinaus werden die Pflichten im Zusammenhang mit der Identifizierung der auftretenden Person verdeutlicht. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise greifen auch Entwicklungen am Markt auf und treffen Regelungen hierzu.
Die BaFin hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zuvor schriftlich und im Wege einer Anhörung konsultiert.
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