29. März 2019 | Nachdem zunächst geplant war, über die novellierte Finanzanlagenvermittlerverordnung am 15. März 2019 zu beschließen, hat die Bundesregierung nun zwischenzeitlich verlautbart, dass angestrebt werde den Beschluss im Bundesrat „im ersten Halbjahr 2019“ zu fassen.
Die Verordnung soll regeln, welche Vorschriften der seit Anfang Januar 2018 geltenden EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II nun auch von Finanzanlagenvermittlern mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung zu beachten sind. Seit Anfang 2018 gelten für KWG- Institute und Banken bereits verschärfte Vorgaben für Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung zuletzt mitgeteilt, dass sie auch 34f-Vermittler zügig unter die Aufsicht der BaFin stellen will.
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