BaFin aktualisiert Rundschreiben zu MaComp

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    26. Mai 2020 | Die BaFin hat am 29. April 2020 ein geändertes Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.

    Das Modul BT 7, das bislang die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Geeignetheitsprüfung von 2012 enthält, wurde an die neugefassten ESMA-Leitlinien (ESMA35-43-869) angepasst.

    In die MaComp eingefügt wird außerdem ein neues Modul BT 15 zu den Anforderungen an das Produktinformationsblatt. Der Inhalt dieses Moduls war bislang größtenteils im separaten PIB-Rundschreiben (Rundschreiben (WA)4/2013) enthalten. Das neue Modul enthält unter anderem unter BT 15.1 Tz. 3 eine Ausdehnung der Geltungsdauer der Konformitätserklärung auf drei Jahre (bislang ein Jahr). Die Erklärung ist in der Regel eine Prüfbescheinigung von Wirtschaftsprüfern und kommt bei der Nutzung von Informationsblättern von Drittanbietern zum Einsatz.

    Darüber hinaus werden die Ausführungen zum Rückmelderegime im Modul BT 5 zur Product Governance angepasst.

    BaFin –Rundschreiben 05/2018 (WA) – MaComp

    IHRE
    ANSPRECHPARTNER

    Christina Gündel

    Rechtsanwältin, PR-Referentin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Dr. Matthias Gündel

    Geschäftsführer, Rechtsanwalt
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    Irena Behnke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Jan Barufke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    BLOG
    BEITRÄGE

    BLOGBEITRÄGE
    ZUM THEMA

    10.06.2026

    REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

    Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    23.04.2026

    Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

    Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    16.02.2026

    StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

    Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter

    WEITERE
    PUBLIKATIONEN

    10.06.2026

    REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

    Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    23.04.2026

    Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

    Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    16.02.2026

    StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

    Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter

    WISSENS
    Z WERTES

    10.06.2026

    REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

    Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    23.04.2026

    Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

    Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    16.02.2026

    StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

    Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter