22. Dezember 2021 | Es gibt erstmal Entwarnung in der Frage einer BaFin-Aufsicht für Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach § 34f GewO: Das gesetzgeberische Dauerbrenner-Thema der vergangenen Jahre taucht im neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP nicht auf.
Es gibt erstmal Entwarnung in der Frage einer BaFin-Aufsicht für Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach § 34f GewO:
Das gesetzgeberische Dauerbrenner-Thema der vergangenen Jahre taucht im neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP nicht auf.
Demnach kommt also keine BaFin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler. Das bedeutet, die Aufsicht für Finanzanlagenvermittler bleibt wie bisher bei den Industrie- und Handelskammern oder örtlichen Behörden.
Auch das ebenfalls vieldiskutierte Provisionsverbot bei der Beratung von Kleinanlegern, eine schrittweise Ersetzung durch Honorarberatung oder eine Deckelung der Provisionen haben es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Für unabhängige Vermittler, Vertriebsorganisationen und Banken heißt das, sie müssen ihre Geschäftsmodelle nicht wie befürchtet ändern.
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