Neugestaltung des Prospektrechts durch Inkrafttreten der EU-Prospektverordnung
Wertpapierbeteiligungen bis zu 8 Mio. Euro ohne Prospekt aber mit WIB
Seit dem 21. Juli 2018 gilt die EU-Prospektverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten und im EWR. Eingeführt wurden erstmals weitgehende Ausnahmen von der Prospektpflicht: D.h. Anbieter öffentlicher Angebote von Wertpapieren in Deutschland (z.B. Anleihen, Genussscheine und Aktien) können statt eines Prospekts ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) erstellen und veröffentlichen, wenn der Gesamtgegenwert des Angebotes über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 100.000 Euro, aber nicht weniger als 8 Mio. Euro beträgt und nicht bereits eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts besteht.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Produktkonzeption, Prospektierung oder Erstellung von VIB oder WIB zur Verfügung. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
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