StoFöG: Eigenvertrieb von
Wertpapieren mit WIB möglich

 

 

 

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

Hintergrund ist  der im StoFöG geregelte Wegfall des § 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zur Vertriebs- und Prüfungspflicht.

Die BaFin aktualisierte ihr einschlägiges Merkblatt zum Wertpapierinformationsblatt (WIB) mit Datum vom 10.02.2026. Der bisherige Passus zur Vertriebs- und Prüfungspflicht nach § 6 WpPG wurde ersatzlos gestrichen. (https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/Wertpapiere/Wertpapier-Informationsblaetter/wib_node.html).

Das bedeutet: Benötigt wird nun für öffentliche Angebote von Wertpapieren ab 100.000,- Euro  lediglich ein WIB mit den bisherigen formellen und materiellen Voraussetzungen an den Inhalt, die Hinterlegung bei der BaFin sowie die Veröffentlichung.

Nehmen Sie mit unseren Anwälten für Prospektrecht Kontakt auf. Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Produktkonzeption, Prospektierung oder Erstellung von VIB oder WIB zur Verfügung. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwätin Irena Behmke (i.behmke@gk-law.de)

Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel (m.guendel@gk-law.de)

Zum Hintergrund:

Vor dem Wegfall des Art. 1 Abs. 3 der EU-Prospektverordnung 2017/1129 waren Wertpapier-Emissionen im Eigenvertrieb und somit ohne WpDU bis unter einer Million Euro möglich.

Nach dem Wegfall des Art. 1 Abs. 3 (2025) lehnte die BaFin auf Basis ihres seinerzeit entsprechend lautenden WIB-Merkblatts vom 07.03.2025 WIB-Gestattungsanträge ab, wenn die zugrundeliegenden Wertpapiere nicht durch einen lizensierten Vertrieb nach § 6 WpPG (WpDU, Anlageberatung und -vermittlung, Prüfung der Einzelanlageschwellen), sondern im Eigenvertrieb verkauft werden sollten.

Kritische Stimmen stellten sich bereits 2025 die Frage, ob und ggf.  weshalb der Zugang zum Kapitalmarkt so vielen Unternehmen eingeschränkt und gar verwehrt wird.

Zu den Ansprechpartnern:

Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel ist Geschäftsführer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) mit Sitz in Göttingen. Er berät seit mehr als 20 Jahren deutschlandweit Gründer und Start-ups genauso wie Familienunternehmen und Emissionshäuser umfassend in allen Rechtsfragen von der Strukturierung des Angebots bis zum Vertrieb.

Rechtsanwältin Irena Behmke ist mit Schwerpunkt Prospektierung sowie der Erstellung von Emissionsunterlagen für prospektfreie Angebote von Wertpapieren- und Vermögensanlagen (WIB/VIB) tätig. Sie betreut Mandanten in den BaFin-Billigungs- und Gestattungsverfahren.

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt  +49 (551) 789 669 0
  m.guendel@gk-law.de

     

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin +49 (551) 789 669 0
  c.guendel@gk-law.de

 

Irena Behmke

Rechtsanwältin   +49 (551) 789 669 0
  i.behmke@gk-law.de

 

Jan Barufke

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