Kostenlose Erstberatung

Kapitalmarktrecht. Sonst nichts.

Langjährig erfahrene Rechtsanwälte

Kurze Reaktionszeiten

CHRISTINA GÜNDEL

Christina Gündel ist seit mehr als 20 Jahren im kapitalmarkrechtlichen Umfeld tätig – zunächst im Bereich Marketing/ PR – seit 2007 auch als Rechtsanwältin der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de).

Rechtsanwältin Christina Gündel betreut mittelständische Unternehmen, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute und KVGen im Aufsichtsrecht und Vertriebsrecht.

ZUR PERSON
AUFGABEN & WERDEGANG

AUFGABEN UND BERATUNGSSPEKTRUM

  • Prüfung etwaiger Lizenzerfordernisse der BaFin/ Gewerbeaufsicht
  • Durchführung von Erlaubnisverfahren nach § 34f GewO, § 32 KWG, KAGB , ZAG
  • Anforderungen gemäß MaRisk/ MaComp an Geschäftsleiter/ Geschäftsorganisation
  • sowie Umsetzung der Informations-, Melde-, Auskunftspflichten
  • Umsetzung der Dokumentationspflichten gemäß MiFID II und FinVermV
  • Mitteilungspflichten gemäß GwG/ Transparenzregister
  • Erstellung von Vermittlungsdokumentationen, AGBs und Vertriebsverträgen

Beratungs-Schwerpunkte sind die fachliche Eignung von Geschäftsleitern, MARisk-Anforderungen an die Geschäftsorganisation sowie die Vorbereitung und Durchführung von BaFin-Erlaubnisverfahren.  Daneben unterstützt sie Mandanten bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten.

Darüber hinaus verantwortet Christina Gündel den Marketing-Bereich der Kanzlei GK-law.de – von Corporate Design und Homepage (in Zusammenarbeit mit Werbeagentur und IT-Dienstleister), über Mediaplanung und laufende Werbemaßnahmen bis hin zu den Veröffentlichungen der Kanzlei.

Dazu gehören neben zahlreichen Fach-Publikationen in der überregionalen Wirtschaftspresse auch die regelmäßig erscheinenden Online- und Printmedien an den Mandantenkreis, wie der Newsletter „GK-law.de-Aktuell“ und das Mandantenmagazin „inPuncto.

Christina Gündel (Jahrgang 1969) studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Im Anschluss absolvierte Frau Gündel eine Fortbildung zur PR-Referentin und war vor und nach Abschluss des Referendariats in Göttingen über mehrere Jahre in verschiedenen Unternehmen für den Bereich Marketing/Kommunikation im kapitalmarktrechtlichen Umfeld tätig. Dazu gehörten eine PR-Agentur, eine Stiftung und eine Vollbank.

Von 2002 bis 2007 war Christina Gündel Leiterin der Finanzkommunikations-Plattform für vor- und außerbörsliche Beteiligungen „emissionsmarktplatz.de“ . In dieser Zeit war sie auch Redakteurin eines Mezzanine-Informationsjournals.

Christina Gündel ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Sollten Sie Fragen an Frau Gündel haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt aufzunehmen.

Gerne können Sie Frau Gündel auch eine E-Mail schreiben an c.guendel@gk-law.de.

BLOGBEITRÄGE
& PUBLIKATIONEN

28.02.2024

Wer braucht wann eine Erlaubnis nach der EU-Crowdfunding-Verordnung?

Wann ist eine EU-Crowdfunding-Erlaubnis erforderlich und wann nicht? Wir geben Antwort auf Ihre Fragen.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
08.05.2023

Erster Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz

Am 12. April 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Angesichts eines zunehmend digitalisierten Kapitalmarkts soll künftig auch die Emission von sogenannten „Blockchain-Aktien“ als elektronische Wertpapiere im Sinne des eWpG möglich sein.

Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
18.04.2023

Der Countdown für europäisches Crowdfunding läuft

Am 10. November 2021 trat die EU-Crowdfunding-Verordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation, kurz: ECSP-VO) in Kraft. Für bei Inkrafttreten bereits bestehende Crowdfunding-Geschäftsmodelle gibt es eine Übergangsfrist für die Anwendung der Verordnung. Diese läuft am 10. November 2023 ab. Wer muss jetzt wie handeln?

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
14.04.2023

Auf dem Weg zu einem digitalen Kapitalmarkt

Lange hinkte der Finanzstandort Deutschland bei der Digitalisierung hinterher – denn im deutschen Wertpapierrecht fehlte eine systematische Regelung für elektronische Wertpapiere. Vielmehr mussten Wertpapiere zwingend in effektiven Urkunden verbrieft werden. Nicht verbriefte Rechte, sogenannte Wertrechte, konnten nur von der öffentlichen Hand begeben werden. Das hat sich nun binnen kurzer Zeit geändert, auch der jetzt vorliegende Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) bringt Fortschritte. Ein Überblick, was jetzt möglich ist.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin