Glossar

Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Sperrfrist

Bezeichnet den Zeitraum, in dem sich die Altaktionäre verpflichten, nach dem Going Public keine Aktien aus ihren Beständen zu verkaufen. Die Lock-up-Periode wird in Europa sehr unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist eine Sperrfrist von sechs bis 18 Monaten üblich. Durch diese Sperrfrist sollen die Neuaktionäre vor Kurseinbrüchen nach dem Börsengang durch den Verkauf von großen Aktienpaketen der Altaktionäre geschützt werden. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist dürfen die Altaktionäre ihre Aktien an der Börse verkaufen.

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z